Hubarbeitsbühnen mieten - Deutschlandweit
Sie sind auf der Suche nach einer passenden Arbeitsbühne zur Miete? Wir von Ostsee-Lift bieten Ihnen eine große Auswahl an Fahrzeugen, die Sie bundesweit bei uns mieten können. Sie sind nicht sicher welche Anforderungen Sie für Ihren Einsatzzweck benötigen? Wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen zur Vermietung von Arbeitsbühnen
Können auch Privatpersonen eine Hubarbeitsbühne mieten?
Selbstverständlich. 😉
Brauche ich Vorkenntnisse zum Bedienen einer Arbeitsbühne?
Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten bleibt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Ein daraus resultierender Auftrag ist zudem immer schriftlich zu erteilen. Bei der Übergabe der Arbeitsmaschine bekommen Sie eine detaillierte Einweisung auf das Gerät. Wenn alle relevanten Daten auf dem Übergabeprotokoll dokumentiert sind, vermitteln Ihnen geschulte Mitarbeiter alles Nötige, um die Hubarbeitsbühne fach- und sachgerecht zu führen und zu bedienen.
Ist es möglich die Arbeitsbühne angeliefert zu bekommen?
Gerne liefern wir Ihnen das bestellte Gerät zu Ihrem Einsatzort. Die Lieferzeit sprechen Sie bitte beim Bestellvorgang mit unseren Mitarbeitern in der Disposition ab.
Kann ich die LKW-Arbeitsbühne selbst abholen?
Ja, wenn Sie den entsprechenden Führerschein besitzen und im Original vorlegen, können Sie LKW-Arbeitsbühnen selbst abholen.
Kann ich eine Arbeitsbühne schon am Vortag abholen?
Ja, nach Absprache und wenn die von Ihnen bestellte Arbeitsbühne am Vortag nicht vermietet ist.
Was passiert, wenn mein Einsatz länger als erwartet dauert?
Wenn Sie die Arbeitsbühne außerhalb unserer Öffnungszeiten zurückgeben möchten, ist dies auch möglich. Sprechen Sie hierzu gerne unsere Mitarbeiter an.
Was passiert, wenn es bei der Rücklieferung zu Verzögerungen kommt?
Kleinere Wartezeiten kommen immer mal vor. Wenn die Verzögerungen jedoch zu lange dauern, müssen wir diese Ausfallzeit Ihnen leider in Rechnung stellen.
Sind die gemieteten Arbeitsbühnen versichert?
Ja, die Arbeitsbühnen werden mit einer Versicherung vermietet.
Was passiert, wenn es während des Einsatzes zu Problemen mit der Hubarbeitsbühne kommt?
Bei Problemen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir versuchen zunächst, die Probleme mit Ihnen telefonisch zu lösen. Funktioniert dies nicht, kommt ein Werkstattmitarbeiter umgehend zu Ihnen.
Was passiert im Schadensfall?
Für den Schadensfall haben Sie bei Abschluss des Mietvertrages eine Versicherung mit erworben. Diese beinhaltet allerdings, wie bei einem Mietwagen, eine Selbstbeteiligung, die in den AGB’S geregelt ist.
Was passiert, wenn es bei meinem Einsatz zu Beschädigungen der Maschine kommt?
Bei der Übergabe der Maschine werden alle bereits vorliegenden Schäden der Maschine in Ihrer Anwesenheit dokumentiert. Bei der Rückgabe erfolgt eine zweite Sichtkontrolle, bei der die Arbeitsbühne erneut begutachtet wird. Sollte sich hierbei herausstellen, dass neue Schäden an der Maschine vorliegen werden diese Ihnen in Rechnung gestellt.
Was passiert, wenn die Maschine beschädigt wird, während ich nicht vor Ort war?
Für den Mietzeitraum der Hubarbeitsbühne obliegt die Aufsichtspflicht dem Mieter. Anfallende Schäden müssen von Ihnen getragen werden.
Ich möchte meine Reservierung stornieren. Geht das?
Muss ich den verbrauchten Kraftstoff bezahlen?
Muss ich die Maschinen sauber zurückbringen?
Bei unverhältnismäßiger Verschmutzung behalten wir uns vor, die Reinigung der Hubarbeitsbühne in Rechnung zu stellen.
Wir beraten Sie gerne!
Sie möchten eine Arbeitsbühne mieten oder sich vorab beraten lassen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.