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Arbeitshöhe
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Zusatzausstattung
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Anschluss im Arbeitskorb
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Bundesweite Vermietung

Sie können unsere Arbeitsbühnen bundesweit mieten. Auch eine Anlieferung zu Ihrem Einsatzort ist möglich.

Kostenlose Einweisung

Kostenlose Einsatzplanung und Einweisung zur Bedienung der Arbeitsbühne..

Vermietung mit Bedienpersonal

Vermietung auf Wunsch mit geschultem Bedienpersonal – deutschlandweit.

24 Stunden Notfallservice

Gibt es Probleme am Einsatzort? Unser Notfalldienst ist 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Sie da.

Häufig gestellte Fragen zur Vermietung von Scherenbühne

Können auch Privatpersonen eine Scherenbühne mieten?

Selbstverständlich. ;)

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass die Benutzung von Arbeitsmitteln dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten bleibt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Ein daraus resultierender Auftrag ist zudem immer schriftlich zu erteilen. Bei der Übergabe der Arbeitsmaschine bekommen Sie eine detaillierte Einweisung auf das Gerät. Wenn alle relevanten Daten auf dem Übergabeprotokoll dokumentiert sind, vermitteln Ihnen geschulte Mitarbeiter alles Nötige, um die Hubarbeitsbühne fach- und sachgerecht zu führen und zu bedienen.

Gerne liefern wir Ihnen das bestellte Gerät zu Ihrem Einsatzort. Die Lieferzeit sprechen Sie bitte beim Bestellvorgang mit unseren Mitarbeitern in der Disposition ab.

Ja, wenn Sie den entsprechenden Führerschein besitzen und im Original vorlegen, können Sie LKW-Arbeitsbühnen selbst abholen.

Ja, nach Absprache und wenn die von Ihnen bestellte Arbeitsbühne am Vortag nicht vermietet ist.

Wenn Sie die Arbeitsbühne außerhalb unserer Öffnungszeiten zurückgeben möchten, ist dies auch möglich. Sprechen Sie hierzu gerne unsere Mitarbeiter an.

Kleinere Wartezeiten kommen immer mal vor. Wenn die Verzögerungen jedoch zu lange dauern, müssen wir diese Ausfallzeit Ihnen leider in Rechnung stellen.

Ja, die Arbeitsbühnen werden mit einer Versicherung vermietet.

Bei Problemen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir versuchen zunächst, die Probleme mit Ihnen telefonisch zu lösen. Funktioniert dies nicht, kommt ein Werkstattmitarbeiter umgehend zu Ihnen.

Für den Schadensfall haben Sie bei Abschluss des Mietvertrages eine Versicherung mit erworben. Diese beinhaltet allerdings, wie bei einem Mietwagen, eine Selbstbeteiligung, die in den AGB’S geregelt ist.

Bei der Übergabe der Maschine werden alle bereits vorliegenden Schäden der Maschine in Ihrer Anwesenheit dokumentiert. Bei der Rückgabe erfolgt eine zweite Sichtkontrolle, bei der die Arbeitsbühne erneut begutachtet wird. Sollte sich hierbei herausstellen, dass neue Schäden an der Maschine vorliegen werden diese Ihnen in Rechnung gestellt.

Für den Mietzeitraum der Hubarbeitsbühne obliegt die Aufsichtspflicht dem Mieter. Anfallende Schäden müssen von Ihnen getragen werden.

Wir bitten Sie, die Stornierung zeitnah mit uns zu kommunizieren, damit die Arbeitsbühne anderweitig vermietet werden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei Stornierung, Terminverschiebung oder Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistung nach 12:00 Uhr des Leistungsvortages (Werktag außer Samstag) eine Gebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes erhoben wird.

Bei unverhältnismäßiger Verschmutzung behalten wir uns vor, die Reinigung der Hubarbeitsbühne in Rechnung zu stellen.

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