Bei der Übergabe der Maschine werden alle bereits vorliegenden Schäden der Maschine in Ihrer Anwesenheit dokumentiert. Bei der Rückgabe erfolgt eine zweite Sichtkontrolle, bei der die Arbeitsbühne erneut begutachtet wird. Sollte sich hierbei herausstellen, dass neue Schäden an der Maschine vorliegen werden diese Ihnen in Rechnung gestellt.