Wir bitten Sie, die Stornierung zeitnah mit uns zu kommunizieren, damit die Arbeitsbühne anderweitig vermietet werden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei Stornierung, Terminverschiebung oder Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistung nach 12:00 Uhr des Leistungsvortages (Werktag außer Samstag) eine Gebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes erhoben wird.