Wie bei Autovermietungen üblich, sollten Sie nach Beendigungen Ihrer Arbeiten auch die Hubarbeitsbühne volltanken. Wird bei der Rückgabe festgestellt, dass nicht voll getankt wurde, übernehmen wir dies für Sie. Der Kraftstoff wird Ihnen dann in Rechnung gestellt. Wir behalten uns jedoch vor, den Mehraufwand für die Vorhaltung unserer eigenen Tankstelle auf den Benzin- oder Dieselpreis aufzuschlagen.